Pfefferspray Mace Pocket

Pfefferspray mit ergonomisch geformten Griffstück! Bei diesem Pfefferspray handelt es sich um den Bestseller von Mace. Das kompakte Pfefferspray mit seinem, auf Damenhände abgestimmten, ergonomisch geformten Griff machen dieses Pfefferspray besonders bei Frauen beliebt. Durch die kompakte Bauart lässt sich das Pfefferspray idel in der Handtasche oder Jackentasche verstauen und ist somit im Ernstfall griffbereit. Das Pfefferspray wurde außerdem mit einer Sicherheitsklappe ausgestattet, welche ungewolltes Benutzen verhindert. Inhalt: 11 Gramm. Wirkstoff: 10 % OC (Oleoresin Capsicum). Reichweite: max. 3 Meter. Rechtlicher Hinweis zu Pfeffersprays: Darf man als Privatbürger Pfefferspray (oder CS GAS Abwehrsprays) legal besitzen und einsetzen? Oft werden wir gefragt ob Pfefferspray eingesetzt werden darf und ob man Pfefferspray wirklich besitzen darf. Generell können wir vorab schon sagen, JA Pfefferspray ist erlaubt. Wie immer gibt es ein ABER: Es müssen die folgenden 2 Punkte zutreffen, damit das Pfefferspray legal besessen und eingesetzt werden darf: 1. Das Pfefferspray, Abwehrspray oder auch CS  Gas muß als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Häufig findet man auf Pfeffersprays auch die Angabe: Nur zur Tierabwehr. Da die Pfeffersprays nur zur Tierabwehr bestimmt sind, unterliegen Sie auch nicht dem Waffengesetz. Wir führen nur Pfeffersprays, die in Deutschland zugelassen und erlaubt sind. Jeder Bürger (Altersunabhängig) darf diese Pfeffersprays erwerben, besitzen und vor allem bei sich führen. 2. Als Grund, warum der Pfefferspray vom Bürger geführt wird, muß die Tierabwehr angegeben werden. Einen Pfefferspray zu führen um einen möglichen menschlichen Angreifer abzuwehren ist nicht erlaubt. Der Knackpunkt an der ?Führthematik? des Pfeffersprays: Gerät der Bürger in eine Notwehrsituation und hat er einen Pfefferspray zu Tierabwehrgründen bei sich, so darf dieses Pfefferspray in dieser Notwehrsituation natürlich auch gegen Menschen eingesetzt werden. (Vorausgesetzt es steht kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung ? was so ziemlich immer der Fall sein dürfte). Unter Notwehr ist die Verteidigung der eigenen Gesundheit oder des eigenen Eigentums gegen einen rechtswidrigen Angriff gemeint. Unter Nothilfe versteht man die zu Gunsten eines Dritten praktizierte Notwehr.Zusammenfassung: Pfefferspray darf zu Tierabwehrzwecken erworben und geführt werden. Es gibt keine Altersbeschränkung für Pfefferspray für die Tierabwehr. In Notwehrsituationen darf das Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden. Warnhinweise gem. CLP Verordnung (EG-VO-1272/2008): Gefahr: Extrem entzündbares Aerosol. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann die Atemwege reizen. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.  
Tags: Mace, Pocket
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